Bebauungsplan Nr. 446 · Gelsenkirchen

Einwendung gegen den Industriepark Scholven

Anwohnerinnen und Anwohner der Schwedenstraße und Mentzelstraße dokumentieren hier ihre Einwendungen zum Bebauungsplan Nr. 446 — offen einsehbar für alle, die sich über den Stand des Verfahrens informieren möchten.

01 — Kontext

Worum es geht

Die Stadt Gelsenkirchen plant auf rund 98,5 ha in Scholven einen Gewerbe- und Industriepark mit bis zu 30 Baugebieten. Anwohnerinnen und Anwohner der angrenzenden Schwedenstraße und Mentzelstraße haben dazu im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung eine ausführliche, 33 Punkte umfassende Einwendung eingereicht.

Plangebiet
ca. 98,5 ha, Scholven
Verfahrensstand
Vorentwurf, 12.06.2025
Eingereicht
09.08.2026
Adressat
Referat Stadtplanung / Bauordnung, Stadt GE
02 — Einwendungen

Die Kernpunkte im Überblick

Alle 33 Einwendungspunkte, gruppiert nach Themen. Ein Klick auf eine Gruppe zeigt die einzelnen Punkte mit Kurzbeschreibung — die vollständige, rechtlich formulierte Fassung steht unter „Dokumente".

Verfahren & Transparenz 6 Punkte
01
Offene FachgutachtenEntwässerung, Lärm-Vorbelastung tags, Leitungsschutzstreifen und Nivellierpunkt fehlen noch — Nachreichung vor der Offenlage gefordert.
08
Zugang zu FachgutachtenAlle in der Begründung zitierten Gutachten sollen vollständig, nicht nur zusammengefasst, öffentlich einsehbar sein.
09
Unwirksamer Regionalplan RuhrDer Bebauungsplan stützt sich teils auf einen inzwischen für unwirksam erklärten Regionalplan — Klärung vor Fortsetzung des Verfahrens gefordert.
15
Hinweis zum AufstellungsbeschlussDer Ratsbeschluss von 2021 ist kein eigenständig anfechtbarer Akt — Bedenken sollen dennoch jetzt in die Abwägung einfließen.
17
Formfehler bei der BeteiligungGeringe Beteiligung an der Bürgeranhörung, unklare Zustellung von rund 600 Einladungen, nicht durchgehende Auslage der Unterlagen.
16
Vorbehalt EntschädigungsansprüchePrüfung möglicher Ansprüche bei dauerhafter Wertminderung der Immobilien wird vorbehalten.
Boden, Wasser & Altlasten 2 Punkte
02
Altlasten und BodenbelastungFlächendeckende Altlastenverdachtsflächen ohne konkrete Angaben zu Art, Ausmaß oder Sanierungskonzept.
10
Verantwortlichkeit GrundwasserKlärung gefordert, ob Belastungen historisch oder laufender Anlagenbetrieb sind — nach dem Verursacherprinzip.
Lärm, Luft & Emissionen 8 Punkte
03
Immissionsschutz LärmAn mehreren Immissionsorten werden Richtwerte nachts überschritten; Herleitung der Zwischenwerte wird hinterfragt.
04
Luftschadstoffe und GerücheRastermessung zeigt Überschreitungen außerhalb des Plangebiets — Zuordnung der Verursacheranteile soll offengelegt werden.
06
Kumulative WirkungenVorbelastung durch Windpark, Raffinerie und Entsorgungsbetrieb soll auch tagsüber vollständig bewertet werden.
21
Räumliche EmissionsverteilungZusätzliche Geräusch-Kontingente sollen nicht einheitlich, sondern differenziert nach Vorbelastung verteilt werden.
22
Historische ZumutbarkeitsbewertungDie „konfliktfreie" Nachbarschaft war Ergebnis gezielter Schutzinvestitionen der früheren Betreiberin — kein Automatismus.
23
Kontingentverteilung nach RückbauWegfallende Kontingente durch Blockrückbau sollen zu echter Entlastung führen, nicht nur intern verschoben werden.
24
Wahrnehmbarkeit von PegelsteigerungenReale Veränderung gegenüber dem heutigen Zustand soll nachvollziehbar dargestellt werden, nicht nur der Richtwertvergleich.
31
Messzeitraum während Bau/RückbauKlärung, ob Messwerte durch gleichzeitige Bau- und Sprengarbeiten verzerrt sind.
Verkehr & Erschließung 5 Punkte
05
VerkehrsprognoseGrundlage der angenommenen 200 Beschäftigten im Zieljahr 2034 soll erläutert werden.
11
Schwerverkehr und StraßenabnutzungRund 42 % Schwerverkehrsanteil — Folgekosten für die Straßenunterhaltung sollen berücksichtigt werden.
12
Zusage zur Zufahrt nicht festgesetztMündlich zugesagte Kanalisierung des Schwerverkehrs fehlt als verbindliche Festsetzung im Plan.
19
Unvollständige BeschäftigtenprognoseVerkehrsprognose stützt sich fast nur auf die UKW-Belegschaft, nicht auf das gesamte Plangebiet.
27
Fehlende KapazitätsobergrenzenEin Logistikkonzept für Gefahrstofftransporte wird eingefordert, ergänzt um eine feste östliche Zufahrt.
Sicherheit & Störfallrisiko 5 Punkte
13
Konzentration emittierender NutzungenStandortalternativen im Stadtgebiet wurden nicht geprüft; Beteiligung der Nachbarstadt Gladbeck wird angeregt.
26
Energiespeicher (Molten Salt) in GI 22Offene Fragen zu Wärmeabstrahlung, Verschattung und Grundwasserrisiko nahe dem Waldstreifen.
29
Fehlende Domino-Effekt-BewertungEine probabilistische Risikobewertung (HAZOP/FMECA) für das Zusammenwirken mehrerer Störfall-Betriebe wird gefordert.
30
Brand auf Nachbargelände, Juli 2026Ein realer Störfall bei der benachbarten Raffinerie belegt das bestehende Risiko für die Anwohnerschaft.
32
Geografische ExpositionDas von drei Seiten umschlossene Plangebiet eignet sich aus Sicht der Anwohner schlecht für weitere Störfall-Betriebe.
Freiraum, Klima & Planung 6 Punkte
07
Vereinbarkeit mit AbstandsklassenFraglich, ob einzelne Positivlisten-Nutzungen mit Abstandsklassen und Walderhaltung vereinbar bleiben.
14
Freiraum- und Denkmalschutz Schwedenstraße20 m Bauhöhe hinter schmalem Waldstreifen kann zu erheblicher Verschattung führen.
18
LandschaftsplanStand des Satzungsbeschlusses zur Neuaufstellung soll mitgeteilt werden.
20
Widerspruch RechenzentrenMündlich angekündigte Streichung von Rechenzentren fehlt weiterhin in der schriftlichen Positivliste.
25
FassadenbegrünungAusnahme für Metallfassaden würde die Begrünungspflicht faktisch aushebeln — gleichwertiger Ausgleich gefordert.
28
Versiegelung vs. KlimazieleGRZ 0,8 / BMZ 10,0 an den Obergrenzen widersprechen dem städtischen Klimaschutzziel.
03 — Dokumente

Original­dokumente zum Download

Wird im wp-admin unter „Dokumente" gepflegt: Titel + Beschreibung im Editor, Datei per „Datei"-Block einfügen (Feld hochladen & einfügen).

09.08.2026

Einwendungsschreiben BP446 Scholven

12.06.2026

Einwendungen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung zum Bebauungsplan Nr. 446 „Gewerbe- und Industriepark Scholven“ der Stadt Gelsenkirchen (Vorentwurf, Stand 12.06.2025)

04 — Schriftwechsel

Verlauf des Verfahrens

Wird im wp-admin unter „Verlauf" gepflegt: Titel = Ereignis, Datum = Beitragsdatum, Text = Beschreibung, Status = Eingereicht / Beantwortet / Ausstehend.

18.06.2026
Bürgeranhörung der Stadt Gelsenkirchen

Informationsveranstaltung zum Vorentwurf des Bebauungsplans Nr. 446, u. a. mit mündlichen Aussagen der Uniper Kraftwerke GmbH zu Zufahrt und Rechenzentren.

09.08.2026
Einwendungsschreiben eingereicht

Verfasst von Matthias Burrichter (Schwedenstraße 23a) und Andreas Pilgrim (Schwedenstraße 32), unterzeichnet von den zustimmenden Nachbarinnen und Nachbarn.

Eingereicht
10.08.2026
Weitere Unterschriften

Einzelne Nachbarinnen und Nachbarn waren urlaubsbedingt nicht erreichbar; ihre Unterschriften werden nachgereicht, sobald sie vorliegen.

Ausstehend
10.08.2026
Antwort der Stadt Gelsenkirchen

Eine schriftliche Beantwortung der 33 Einwendungspunkte sowie der Termin der förmlichen Auslegung nach § 3 Abs. 2 BauGB stehen noch aus.

Ausstehend
05 — Mitzeichnen

Für Nachbarinnen und Nachbarn

Sie möchten die Einwendung noch unterzeichnen?

Wenn Sie im Umfeld des Plangebiets wohnen und die Einwendung nach Prüfung des Dokuments ebenfalls unterstützen möchten, wenden Sie sich bitte an info@igis-bp446.de.

Diese Seite ist eine private Initiative von Anwohnerinnen und Anwohnern und keine offizielle Veröffentlichung der Stadt Gelsenkirchen.